Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht


Ausbildung:
Universität Bielefeld
Erstes juristisches Staatsexamen 1996
Referendariat Oberlandesgericht Hamm
Zweites Juristisches Staatsexamen 1998
Fachanwalt für Familienrecht 2005

Berufliche Entwicklung:
1998 angestellter Anwalt
2006 Selbstständigkeit
2007 Bürogemeinschaft mit Kanzlei Lüke · Reese

Erfahrung:
In der Rechtsanwaltskanzlei Barklage Rother p.p. hat Herr Stephan Daniel Czernetzki von 1998 bis Ende 2000 allein das familienrechtliche Dezernat aufgebaut und betreut.

Im Jahr 2001 hat Rechtsanwalt Czernetzki in der Kanzlei Albrecht & Reichel in Hamburg neben dem Familienrecht auch die umfassende Betreuung mittelständischer Unternehmen u.a. in Vertragsangelegenheiten übernommen.

Seit Ende 2005 kam die Vertretung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Zusammenhang mit der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt hinzu. Hier hat Herr Czernetzki umfassende Kenntnisse durch die Wahrnehmung zahlreicher gerichtlicher Verhandlungen im norddeutschen Raum und insbesondere vor den Hamburger Amts- und Landgerichten sowie dem Hanseatischen Oberlandesgericht erworben.

Seit 2006 ist Stephan Daniel Czernetzki im Rahmen der sodann begründeten Selbstständigkeit in Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Klaus Geiger in Mainz für öffentlich-rechtliche Körperschaften, und hier insbesondere Krankenkassen, auch außergerichtlich beratend tätig.

Neben den vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkten hat Rechtsanwalt Czernetzki durch die umfassende rechtliche Betreuung einer Presse- und Fotoagentur sowie seine Tätigkeit im Rahmen des Referendariats beim Zweiten Deutschen Fernsehen in Mainz Kenntnisse im Urheber-, Presse- und Medienrecht erlangt. Diese korrespondieren mit den praktischen Erfahrungen, die er im Rahmen seiner achtjährigen Tätigkeit vor Aufnahme seiner Anwaltstätigkeit für eine regionale Tageszeitung erlangt hat.

Rechtliche Schwerpunkte:
-
Familienrecht
- Insolvenzrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Allgemeines Zivilrecht